GDPdU-Interface
Die GDPdU-Schnittstelle ist ein FuturERS-Modul, welches Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre Daten GDPdU-konform bereit zu stellen. Neben der GDPdU-Konformität bietet Ihnen FuturERS damit aber noch einen weiteren Vorteil: Der Zahlenteil der gelöschten Informationen (wie z.B. Lieferscheine) wird nicht komplett gelöscht, sondern in Nebentabellen gespeichert. Diese Daten können später zum Beispiel über SQL Abfragen wieder abgerufen werden, obwohl sie innerhalb von FuturERS nicht mehr angezeigt werden können. Somit gehen auch versehentlich gelöschte Daten nicht unwiderruflich verloren.
Was bedeutet GDPdU?
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Nach §147 Abs.6 AO verlangt die Finanzverwaltung die Daten von elektronischen Buchführungssystemen "digital" zu prüfen, entweder durch Datenträgerüberlassung und/oder durch mittelbaren bzw. unmittelbaren Zugriff. Für die Datenträgerüberlassung ist es notwendig, daß die Daten vom steuerpflichtigen Unternehmen (oder dem beauftragten Steuerberater, buchführenden (Sub-)Unternehmen, etc.) in "maschinell auswertbarer Form" auf geeigneten Datenträgern bereitgestellt werden.
Unter dem Begriff "maschineller Auswertbarkeit" versteht die Finanzverwaltung den wahlfreien Zugriff auf alle gespeicherten Daten einschließlich der Stammdaten und Verknüpfungen mit Sortier- und Filterfunktionen. Um eine solche Auswertbarkeit zu erreichen, ist es notwendig, dass die Dateiformate für die Datenträgerüberlassung definiert und standardisiert werden.

